Praxis für Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Martin Hoffmann
In der Richtlinienpsychotherapie, in meinem Falle der Verhaltenstherapie, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach Antrag und Genehmigung die Kosten der Therapie von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahren. Die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung hängt davon ab, welche Vertragsvereinbarung mit der Versicherung hinsichtlich Psychotherapie getroffen wurde.
Mögliche Anlässe für eine Vorstellung sind beispielsweise:
- Anhaltende Ängste
- Depressive Stimmung, übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
- Quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen und Tics
- Anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsprobleme
- Schulleistungs-, Lese- und Rechtschreibprobleme
- Schlafstörungen
- Traumatische Erlebnisse
- Körperliche Beschwerden ohne organischen Befund
- Auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
- Essstörungen wie Magersucht, Bulimie, Adipositas
- Selbstverletzendes Verhalten
- Starkes Verlangen und Abhängigkeit (Alkohol, Medikamente, Drogen, Computer, etc.)
- Störungen der sexuellen Entwicklung oder Identität
- Einnässen, Einkoten